Beratung und Vertretung im Bereich des Fluggastrechts

  

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte gegenüber den Fluggesellschaften.


Beauftragen Sie uns, prüfen wir Ihren Fall eingehend auf Ansprüche nach der EU-Verordnung, internationalem und nationalem Recht und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit. Das weitere Vorgehen wird mit Ihnen anschließend erörtert. 

 

Bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung können Sie unser Kontaktformular oder unsere Anfrageformulare zum Ausdrucken für eine unverbindliche Anfrage nutzen und uns per Post, Fax oder E-Mail übersenden. Sie erhalten von uns sodann eine erste Einschätzung, ob Ansprüche nach der Verordnung (EG) 261/2004 in Betracht kommen und informieren Sie über die Kosten für unsere Tätigkeit. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernehmen wir gerne für Sie die Abwicklung mit dieser.

  

Kosten

 

Wir informieren Sie über unsere Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit und unterbreiten Ihnen ein Angebot nach Eingang Ihrer unverbindlichen Anfrage. 

 

Sind Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft berechtigt und befindet sich die Fluggesellschaft in Zahlungsverzug, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Kosten unserer Beauftragung erstatten.

 

Sind Sie rechtsschutzversichert?


Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir bei dieser an, ob sie die Kosten unserer Vertretung übernimmt und holen für Sie Versicherungsschutz ein. Im diesem Falle haben Sie kein Kostenrisiko. Gegebenenfalls müssen Sie den mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbartem Selbstbehalt entrichten. 

 

Über uns und unsere sonstigen Tätigkeitsgebiete

Wir sind eine in Berlin-Wilmersdorf ansässige, zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Wir bieten Beratung und Vertretung insbesondere in miet-, verkehrs- und familienrechtlichen Angelegenheiten an. Über unsere weiteren Tätigkeitsgebiete können sie sich auf unserer Kanzleihomepage einen Überblick verschaffen.